Rückerstattungsrichtlinien
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AdResse
Praxis Alinela
Geerenweg 11
8048 Zürich
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Rückerstattungsrichtlinien
Grundsatz der Kostenübernahme
Kinesiologische Behandlungen werden in der Schweiz in der Regel über die Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) der Krankenkassen teilweise rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer individuellen Versicherungspolice. Im Moment können meine Sitzungen nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Eigenverantwortung der Klient:innen
Die Abklärung der Kostenübernahme liegt in der Verantwortung der Klientin/des Klienten. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und den Umfang der Rückerstattung.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung
Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist in der Regel nur möglich, wenn:
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eine entsprechende Zusatzversicherung besteht
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die Therapeutin/der Therapeut von der Krankenkasse anerkannt ist (z. B. über EMR oder ASCA) ->Ich bin dabei, alle Unterlagen für die Krankenkassenanerkennung einzureichen.
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die Methode Kinesiologie in Ihrer Police eingeschlossen ist
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die Behandlungen sind in der Regel direkt nach der Sitzung durch die Klientin/den Klienten zu begleichen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können.
Keine Garantie auf Rückerstattung
Es kann keine Garantie für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse übernommen werden. Eine allfällige Ablehnung oder Kürzung der Rückerstattung hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht gegenüber der Praxis.
Verpasste Termine
Nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt und können in der Regel nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
